Fragen & Antworten zu unserem Direktkreditvertrag

Was ist das Kleinanlegerschutzgesetz?

Ab dem 1.1.2016 fallen Nachrangdarlehen, also auch unsere Direktkredite, unter das Vermögensanlagegesetz. Da wir pro Angebot nicht mehr als 100.000 € Direktkredite pro Jahr einwerben werden, ändert sich für unser Projekt dadurch aber nicht viel. Es besteht keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

Wie solide ist Ihre Geldanlage?

Bankübliche Sicherheiten dürfen wir Ihnen nicht garantieren. Im Fall einer Insolvenz des Projekts sind wir verpflichtet, zuerst andere nicht-nachrangige Gläubiger, etwa Banken, zu bedienen, erst danach werden die Direktkreditgeber*innen ausbezahlt.

Gibt es Zinsen auf Direktkredite?

Der soziale Charakter des Projekts wird gewährleistet durch niedrige Zinsen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mietpreise und ermöglicht uns, die Bankkredite schneller zu tilgen. Unabhängig von Höhe und Laufzeit können Sie Ihren Direktkredit je nach Angebot entweder zu 0,3% oder bis maximal 1,5% festverzinst gewähren.

Sie können entscheiden, ob Sie die Zinsen jährlich oder zum Ende der Laufzeit ausbezahlt haben wollen. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Mitteilung über den Kontostand und gegebenenfalls über Zinserträge.

Wie hoch sollen die Direktkredite sein?

Direktkredite können ab einer Höhe von € 500,- zur Verfügung gestellt werden. Neben einmaligen Kreditzahlungen können Sie auch Teilzahlungen mit uns vereinbaren. Oder Sie machen gleich einen Ansparkredit.

Welche Laufzeit oder Kündigungsfrist hat Ihr Kreditvertrag?

Direktkredite können befristet auf eine Laufzeit von mindestens einem Jahr oder unbefristet abgeschlossen werden. Kredite mit langen Laufzeiten sind für uns besser, weil sie hohe Planungssicherheit und niedrigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Gerade bei hohen Krediten ist das wichtig. Befristete Direktkredite enden automatisch nach der vereinbarten Zeit. Bei unbefristeten Krediten beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Halbjahresende.

Wir bitten Sie, die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen einzuhalten, damit wir Planungssicherheit haben. Zu einem fairen Umgang gehört für uns aber auch, dass wir uns bemühen, die Rückzahlung Ihres Geldes gegebenenfalls vorzeitig zu ermöglichen.

Wer übernimmt die Erklärung der Kapitalertragssteuer?

Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragssteuer einzubehalten und abzuführen. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, Erträge aus Direktkrediten im Zuge Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu wird auf Wunsch eine Bescheinigung über die Zinseinnahmen ausgestellt.